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Wirtschaftlichkeit
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Biogas : Wirtschaftlichkeit
Vergütungssätze nach EEG 2004
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht für Biogasanlagen, die 2004 in Betrieb gegangen sind, folgende Vergütungssätze vor. Die Preise sind nach Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre fest und bieten somit eine solide Kalkulationsgrundlage.
| Grundvergütung 2004 nach EEG |
| Anlagenklasse |
Cent / kWh |
bis einschließlich 150 kW |
11,5 |
bis einschließlich 500 kW |
9,9 |
bis einschließlich 5 MW |
8,9 |
bis einschließlich 20 MW |
8,4 |
Die für 20 Jahre festgeschriebene Grund-Vergütung verringert sich bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 2005 um jeweils 1,5 % des im Vorjahr gewährten Preises.
Die Berechnung bezüglich der Anlagenleistung erfolgt dabei anteilig. So werden bei einer 400 kW-Anlage, die 2005 in Betrieb geht, die ersten 150 kW mit 11,33 Cent / kWh vergütet, die restlichen 250 kW entsprechend mit 9,75 Cent / kWh. So ergibt sich eine Grundvergütung von 10,34 Cent, mit denen der Anlagenbetreiber für 20 Jahre kalkulieren kann.

Für Anlagen, die ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen und/oder, Gülle und/oder Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien betrieben werden, wird ein zuätzlicher Bonus gewährt. Einzelbestimmungen sind hier zu beachten.
| Biomasse-Bonus nach EEG |
| Anlagenklasse |
Cent / kWh |
bis einschließlich 500 kW |
6,0 |
bis einschließlich 5 MW |
4,0 |
bis einschließlich 20 MW |
0,0 |
Weitere Boni kann es für die Kraft-Wärme-Kopplung (2 Cent je genutzter Kraft-Wärme-gekoppelter kWh) und den zusätzlichen Einsatz innovativer Technologien geben (2 Cent / kWh).
Den Text im Detail sowie Zusatzinformationen hierzu gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): EEG 2004.
Auf den Seiten des IWR (Internationales Wirtschaftsforum
Regenerative Energien) gibt es einen Online-Rechner zu diesem Thema:
EEG-Online-Rechner
Literatur
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in der Ausfertigung vom 21. Juli 2004. Verkündet im BGBl I 2004, S. 1918ff.
Angelegt: 03.04.05 , letzte Änderung: 19.04.05
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