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Biogas : Wirtschaftlichkeit Vergütungssätze nach EEG 2004

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht für Biogasanlagen, die 2004 in Betrieb gegangen sind, folgende Vergütungssätze vor. Die Preise sind nach Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre fest und bieten somit eine solide Kalkulationsgrundlage.

 Grundvergütung 2004 nach EEG
Anlagenklasse Cent / kWh
bis einschließlich
150 kW
11,5
bis einschließlich
500 kW
9,9
bis einschließlich
5 MW
8,9
bis einschließlich
20 MW
8,4

Die für 20 Jahre festgeschriebene Grund-Vergütung verringert sich bei Inbetriebnahme einer Anlage ab 2005 um jeweils 1,5 % des im Vorjahr gewährten Preises.
Die Berechnung bezüglich der Anlagenleistung erfolgt dabei anteilig. So werden bei einer 400 kW-Anlage, die 2005 in Betrieb geht, die ersten 150 kW mit 11,33 Cent / kWh vergütet, die restlichen 250 kW entsprechend mit 9,75 Cent / kWh. So ergibt sich eine Grundvergütung von 10,34 Cent, mit denen der Anlagenbetreiber für 20 Jahre kalkulieren kann.



Für Anlagen, die ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen und/oder, Gülle und/oder Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien betrieben werden, wird ein zuätzlicher Bonus gewährt. Einzelbestimmungen sind hier zu beachten.

 Biomasse-Bonus nach EEG
Anlagenklasse Cent / kWh
bis einschließlich
500 kW
6,0
bis einschließlich
5 MW
4,0
bis einschließlich
20 MW
0,0


Weitere Boni kann es für die Kraft-Wärme-Kopplung (2 Cent je genutzter Kraft-Wärme-gekoppelter kWh) und den zusätzlichen Einsatz innovativer Technologien geben (2 Cent / kWh).

Den Text im Detail sowie Zusatzinformationen hierzu gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): EEG 2004.

Auf den Seiten des IWR (Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien) gibt es einen Online-Rechner zu diesem Thema: EEG-Online-Rechner

Literatur

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in der Ausfertigung vom 21. Juli 2004. Verkündet im BGBl I 2004, S. 1918ff.

Angelegt: 03.04.05 , letzte Änderung: 19.04.05

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