CS hat geschrieben:Also ich habe den Nachgärer mit reingenommen weil er für mich 2 Aufgaben erfüllen würde. Und zwar wird er mit 80 % als Gärrestlager angerechnet. Das heißt aber ja nicht das man ihn zwangsläufig bis auf 20 % leerfahren muss. Man läßt dann den Nachgärer aber dann in Praxis immer deutlicher voller und endlastet damit einen kleinen Fermenter.
Außerdem würde ich ungern den Gärrest mit 40 Grad anschließend ausbringen.
Wie soll das mit der Genehmigung gehen mit nur einem Behälter? Hätte jetzt gedacht bei ner Biogasanlage braucht man mindestens nen Fermenter und ein Lager?
Das ein Fermenter und ein Nachgärer sinnvoll sind ist klar.
Nur muß dies nicht sein.
Genehmigungstechnisch schon mal gar nicht.
Gärreste mit 40 Grad fahren wir schon 6 Jahre lang auf den Acker.
Da sehe ich keine großen Probleme.
Mir geht es vordergründig darum das der Betreiber auch ein bischen Geld verdient.
Das sind Invest und Austausch(Wartungen) von vorne herein zu berücksichtigen.
Bei zwei oder drei Pötten hat Du schon zuviel Invest verbrannt und hast einen deutlich höheren Aufwand im Unterhalt.
Pumptechnik,Leitungen,Heizung,etc.
Ein Pott macht es übersichtlich und überschaubar.
Grundsätzlich ist diese Variante zwar nicht die bequemere aber lukrativere Variante .
Speziell wenn wir von ganz geringem Substratkostenaufwand sprechen.
Wenn nur geringen Mengen an Mist und Nawaros anfallen ist es aus meiner Sicht eine Überlegung wert die Stoffe in einer Vorgrube der Gülle zu zumischen und direkt in den Behälter zu pumpen.
Spart die unnötig teure Feststoffeintragstechnik.