Hallo,
wir bekommen an der Strasse neue Wasserleitung und Gasleitung.
Für einige Maßnahmen wurde dazu das 20kv-Netz schon mal für 2 Stunden abgeschaltet, was wir mit einem Notstromaggregat überbrückt haben. Is halt so.
Jetzt müssen vor unserer Haustür 250m Horizontalbohrung gemacht werden, wofür nächsten Mittwoch ca. 12 Stunden abgeschaltet werden muss.
Das sind doch genauso Wirtschaftsunternehmen wie wir auch, die etwas dort machen möchten.
Müssen die mich für den Ausfall entschädigen ? Immerhin haben wir Arbeitsaufwand + Stromgeldausfall, da kommt schon mal locker 1.000€ zusammen.
Kann man die geltend machen ?
Entschädigung bei Öffentlichen Baumaßnahmen
Moderator: Schlattmann
Hallo,
Entschädigung kannst du knicken, steht in allen Satzungen so das Bauliche Maßnahmen die zur Verbesserung der Infrastruktur dienen immer ohne Rücksicht auf die Anreiner gemacht werden können.
Was meinst du was Einzelhändler für Umsatzeinbußen haben wenn in der Stadt 2 Jahre lang die Durchgangsstraßen wegen Sanierung gesperrt sind ?
Du kannst froh sein wenn du nicht einen happigen "Verbesserungsbeitrag" von der Gemeinde aufgebrummt kriegts, denn die Kosten (und das steht auch in allen Satzungen) werden auf die Anreiner umgelegt.
Wir haben auch schon 30000 EUR für die "Dorferneuerung" gezahlt obwohl wir nichts davon hatten, Gewerbebetriebe zahlen sogar doppelten Satz.
Gruß aus Mittelfranken
Entschädigung kannst du knicken, steht in allen Satzungen so das Bauliche Maßnahmen die zur Verbesserung der Infrastruktur dienen immer ohne Rücksicht auf die Anreiner gemacht werden können.
Was meinst du was Einzelhändler für Umsatzeinbußen haben wenn in der Stadt 2 Jahre lang die Durchgangsstraßen wegen Sanierung gesperrt sind ?
Du kannst froh sein wenn du nicht einen happigen "Verbesserungsbeitrag" von der Gemeinde aufgebrummt kriegts, denn die Kosten (und das steht auch in allen Satzungen) werden auf die Anreiner umgelegt.
Wir haben auch schon 30000 EUR für die "Dorferneuerung" gezahlt obwohl wir nichts davon hatten, Gewerbebetriebe zahlen sogar doppelten Satz.
Gruß aus Mittelfranken
Stimmt nur Teilweise und währe bei Neubau zutreffend; jedoch nicht für Reperatur- und Ersatzmaßnahmen ( dazu zählt auch vergrößereung von Kapazitäten) : den du hast schon mals Anschlußgebühren berappt und in den auch von dir zu tragenden Unterhaltskosten sind Rückstellungen für Reperatur und Unterhaltung mit Berücksichtigt ( auch wen Komunen diese Rückstellungen gerne in ihren Haushalten verbretzeln...) Doppelt Kassieren ist nicht !ww hat geschrieben:Hallo,
Entschädigung kannst du knicken, steht in allen Satzungen so das Bauliche Maßnahmen die zur Verbesserung der Infrastruktur dienen immer ohne Rücksicht auf die Anreiner gemacht werden können.
Was meinst du was Einzelhändler für Umsatzeinbußen haben wenn in der Stadt 2 Jahre lang die Durchgangsstraßen wegen Sanierung gesperrt sind ?
Du kannst froh sein wenn du nicht einen happigen "Verbesserungsbeitrag" von der Gemeinde aufgebrummt kriegts, denn die Kosten (und das steht auch in allen Satzungen) werden auf die Anreiner umgelegt.
Wir haben auch schon 30000 EUR für die "Dorferneuerung" gezahlt obwohl wir nichts davon hatten, Gewerbebetriebe zahlen sogar doppelten Satz.
Gruß aus Mittelfranken
A.R.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten...
Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht !
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