Höchstbemessungsleistung
Moderator: Stulle
Höchstbemessungsleistung
Hallo,
ich habe im Feb. diesen Jahres unseren 250er Schne** zum 265er GT umbauen lassen. Alles läuft wunderbar...Auslastung ist unverändert gut (ca. 98%).
Nun bin ich aber leider Opfer der Höchstbemessungsleistung des EEG 14 geworden. Da ich noch kein abgeschlossenes Betriebsjahr habe, werde ich in Zukunft also 3% und damit die Hälfte des Leistungszubau abschalten müssen!
Mit dem besagten BHKW fahren wir über die GDG* die passive Vermeidungsstrategie mit einem recht hohen Arbeitspreis. Bisher natürlich mit dem Ziel möglichst selten geregelt zu werden und dann möglichst viel je kWh zu bekommen.
Um nun die o.g. 3% nun doch irgendwie vergütet zu bekommen, würde ich gern möglichst häufig geregelt werden (z.B. mit einem Arbeitspreis nahe der EEG-Vergütung - 20 ct). Meine Beraterin meinte, dass dies wohl mittlerweile schon sehr viele beabsichtigen, um u.a. auch die letzten teuer zugekauften Tonnen Futter auszulassen.
Auf Nachfrage bei der GDG* wurde mir aber gesagt, dass hieran aktuell kein Interesse seitens der Anlagen bestehe.
Keine Ahnung worauf die die Aussage stützen - mir ist noch nie eine offizielle Umfrage der GDG* zugegangen ist!
Wie sieht es nun bei euch aus?
Besteht Interesse daran Futter und Anlagenverschleiß zu sparen durch häufigeres Regeln bei einen niedrigeren Arbeitspreis?
Oder gibt es u.U. schon Vermarkter die solche Strategien anbieten?
Wie viel wird dann dort geregelt und bei welchem Preis?
Vielen Dank für eure Meinung!
ich habe im Feb. diesen Jahres unseren 250er Schne** zum 265er GT umbauen lassen. Alles läuft wunderbar...Auslastung ist unverändert gut (ca. 98%).
Nun bin ich aber leider Opfer der Höchstbemessungsleistung des EEG 14 geworden. Da ich noch kein abgeschlossenes Betriebsjahr habe, werde ich in Zukunft also 3% und damit die Hälfte des Leistungszubau abschalten müssen!
Mit dem besagten BHKW fahren wir über die GDG* die passive Vermeidungsstrategie mit einem recht hohen Arbeitspreis. Bisher natürlich mit dem Ziel möglichst selten geregelt zu werden und dann möglichst viel je kWh zu bekommen.
Um nun die o.g. 3% nun doch irgendwie vergütet zu bekommen, würde ich gern möglichst häufig geregelt werden (z.B. mit einem Arbeitspreis nahe der EEG-Vergütung - 20 ct). Meine Beraterin meinte, dass dies wohl mittlerweile schon sehr viele beabsichtigen, um u.a. auch die letzten teuer zugekauften Tonnen Futter auszulassen.
Auf Nachfrage bei der GDG* wurde mir aber gesagt, dass hieran aktuell kein Interesse seitens der Anlagen bestehe.
Keine Ahnung worauf die die Aussage stützen - mir ist noch nie eine offizielle Umfrage der GDG* zugegangen ist!
Wie sieht es nun bei euch aus?
Besteht Interesse daran Futter und Anlagenverschleiß zu sparen durch häufigeres Regeln bei einen niedrigeren Arbeitspreis?
Oder gibt es u.U. schon Vermarkter die solche Strategien anbieten?
Wie viel wird dann dort geregelt und bei welchem Preis?
Vielen Dank für eure Meinung!
Hallo,
bei unserem EVU ist bei den Dezember-Abrechnungen eine Übersicht der bisherigen Liefermengen mit Summe (in KWh) und Jahresdurchschnitt (in KW) drauf, das wird dann wohl die Bemessungsleistung sein, nach der die sich in Zukunft richten werden, wobei mir noch nicht ganz klar ist wer den nun aktiv werden muß. Mach ich das durch ein Schreiben ans EVU, macht das der Umweltgutachter beim Gutachten 2014 oder macht es EVU.
Bisher haben mich Anfragen noch nicht weitergebracht, keiner der Sachbearbeiter wollte Stellung beziehen.
Gruß aus Mittelfranken
bei unserem EVU ist bei den Dezember-Abrechnungen eine Übersicht der bisherigen Liefermengen mit Summe (in KWh) und Jahresdurchschnitt (in KW) drauf, das wird dann wohl die Bemessungsleistung sein, nach der die sich in Zukunft richten werden, wobei mir noch nicht ganz klar ist wer den nun aktiv werden muß. Mach ich das durch ein Schreiben ans EVU, macht das der Umweltgutachter beim Gutachten 2014 oder macht es EVU.
Bisher haben mich Anfragen noch nicht weitergebracht, keiner der Sachbearbeiter wollte Stellung beziehen.
Gruß aus Mittelfranken
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- Registriert: 18.05.2010, 20:46
Der Gewinner ist auf jeden Fall der, der ein Reserve BHKW stehen hat oder schon Flexibilisiert hat z.b. bisherige Leistung verdoppelt als Flex BHKW oder noch schnell eins installieren konnte.
Denn es zählt ja die am 31.07.14 installierte Leistung.
Wer auf eine offizielle Genehmigung wartete, sei es vom LRA oder EVU um ein BHKW zu kaufen oder installieren ist leider der Dumme.
Hier sind wieder ein mal die die Gewinner die nicht alles so genau nehmen.
Die Milchquote ist weg, es lebe die Stromquote.
Denn es zählt ja die am 31.07.14 installierte Leistung.
Wer auf eine offizielle Genehmigung wartete, sei es vom LRA oder EVU um ein BHKW zu kaufen oder installieren ist leider der Dumme.
Hier sind wieder ein mal die die Gewinner die nicht alles so genau nehmen.
Die Milchquote ist weg, es lebe die Stromquote.
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- Registriert: 07.11.2012, 16:02
braucht doch keiner von euch jammern hätte doch jeder noch bald genug an motor reinstellen können wie ma noch net wußte wie s wird ...........
haben a scha im dezember noch nen 400 reingestellt und bis zum gesetz geschwitzt weil die bemessungsleistung bis dahin nur bei 240 kw gewesen wäre !!!!! jetz haben wir halt 760 und könntens durch flexn noch verdoppeln ....
haben a scha im dezember noch nen 400 reingestellt und bis zum gesetz geschwitzt weil die bemessungsleistung bis dahin nur bei 240 kw gewesen wäre !!!!! jetz haben wir halt 760 und könntens durch flexn noch verdoppeln ....