Höchstbemessungsleistung

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Moderator: Stulle

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howard
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Höchstbemessungsleistung

Beitrag von howard »

Hallo,
ich habe im Feb. diesen Jahres unseren 250er Schne** zum 265er GT umbauen lassen. Alles läuft wunderbar...Auslastung ist unverändert gut (ca. 98%).

Nun bin ich aber leider Opfer der Höchstbemessungsleistung des EEG 14 geworden. Da ich noch kein abgeschlossenes Betriebsjahr habe, werde ich in Zukunft also 3% und damit die Hälfte des Leistungszubau abschalten müssen!

Mit dem besagten BHKW fahren wir über die GDG* die passive Vermeidungsstrategie mit einem recht hohen Arbeitspreis. Bisher natürlich mit dem Ziel möglichst selten geregelt zu werden und dann möglichst viel je kWh zu bekommen.

Um nun die o.g. 3% nun doch irgendwie vergütet zu bekommen, würde ich gern möglichst häufig geregelt werden (z.B. mit einem Arbeitspreis nahe der EEG-Vergütung - 20 ct). Meine Beraterin meinte, dass dies wohl mittlerweile schon sehr viele beabsichtigen, um u.a. auch die letzten teuer zugekauften Tonnen Futter auszulassen.

Auf Nachfrage bei der GDG* wurde mir aber gesagt, dass hieran aktuell kein Interesse seitens der Anlagen bestehe.
Keine Ahnung worauf die die Aussage stützen - mir ist noch nie eine offizielle Umfrage der GDG* zugegangen ist!


Wie sieht es nun bei euch aus?
Besteht Interesse daran Futter und Anlagenverschleiß zu sparen durch häufigeres Regeln bei einen niedrigeren Arbeitspreis?

Oder gibt es u.U. schon Vermarkter die solche Strategien anbieten?
Wie viel wird dann dort geregelt und bei welchem Preis?

Vielen Dank für eure Meinung!
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COMBO
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Beitrag von COMBO »

Wie erfährt man denn von der bemessungsleistung?
Wird man da vom evu angeschrieben oder muss sich selbst drum kümmern?
Kann man dann wählen ob man die höchste einspeiseleistung der letzten jahre oder die 95% installiert nimmt????
Wie läufts ab?
ww
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Beitrag von ww »

Hallo,

bei unserem EVU ist bei den Dezember-Abrechnungen eine Übersicht der bisherigen Liefermengen mit Summe (in KWh) und Jahresdurchschnitt (in KW) drauf, das wird dann wohl die Bemessungsleistung sein, nach der die sich in Zukunft richten werden, wobei mir noch nicht ganz klar ist wer den nun aktiv werden muß. Mach ich das durch ein Schreiben ans EVU, macht das der Umweltgutachter beim Gutachten 2014 oder macht es EVU.
Bisher haben mich Anfragen noch nicht weitergebracht, keiner der Sachbearbeiter wollte Stellung beziehen.

Gruß aus Mittelfranken
Andi74
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Beitrag von Andi74 »

Wir haben zwei EVU´s, das eine BHKW bei den Stadtwerken hatte im letzten Jahr eine Auslastung von 98 % und das andere von 94 %. Kann ich dann einmal die 98 % annehmen und einmal die Höchstbemessungsleistung von 95 % oder wird das gemittelt ?
gertsoermann
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Beitrag von gertsoermann »

Die evus werden den besten wert nehmen, entweder 95% oder tatsächliche bemessungsleistung meines Wissens nach. Alles andere wär auch nicht praktikabel.
Behrends
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Beitrag von Behrends »

Gilt die Höchstbemessungsleistung auch für 75 kW-Anlagen? Geregelt werden die ja eh nicht weil sie unter 100 kW liegen.
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TT-Hase
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Beitrag von TT-Hase »

Ja wenn dann für alle Anlagen.
Hat ja nix mit Regeln oder so zu tun
Vollgaser
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Beitrag von Vollgaser »

Der Gewinner ist auf jeden Fall der, der ein Reserve BHKW stehen hat oder schon Flexibilisiert hat z.b. bisherige Leistung verdoppelt als Flex BHKW oder noch schnell eins installieren konnte.
Denn es zählt ja die am 31.07.14 installierte Leistung.
Wer auf eine offizielle Genehmigung wartete, sei es vom LRA oder EVU um ein BHKW zu kaufen oder installieren ist leider der Dumme.
Hier sind wieder ein mal die die Gewinner die nicht alles so genau nehmen.

Die Milchquote ist weg, es lebe die Stromquote.
Markus9360
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Beitrag von Markus9360 »

braucht doch keiner von euch jammern hätte doch jeder noch bald genug an motor reinstellen können wie ma noch net wußte wie s wird ...........
haben a scha im dezember noch nen 400 reingestellt und bis zum gesetz geschwitzt weil die bemessungsleistung bis dahin nur bei 240 kw gewesen wäre !!!!! jetz haben wir halt 760 und könntens durch flexn noch verdoppeln ....
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TT-Hase
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Beitrag von TT-Hase »

Illegal Oder wie.
Hier wartest du durchaus mal ein Jahr auf ne Genehmigung.
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