EEG 2015

Erträge, Kosten, Gesamtverfahren, Teilverfahren, Komponenten, Investitionen, Betriebskosten, Faktoransprüche, Förderungen, Faustzahlen...

Moderator: Stulle

Wade
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Beitrag von Wade »

ich fahr in meiner 75kW Anlage 95% Mist, technisch schon möglich aber natürlich aufwendig und mit hoher Einspeisevergütung...

Neue Braunkohlekraftwerke haben Stromgestehungskosten von 6-9ct/kwh produzieren, mit den Umweltfolgekosten (Klimawandel + Gesundheitsbelastung) eingerechnet liegen die bei 11-15ct.


Ich denke Biogas hat vor allem im Regelenergie/Redisduallastbereich Zukunft, stupide Grundlast wird in Zukunft bei einem verstärkten Ausbau von PV & Wind nicht mehr benötigt...
Jens
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Beitrag von Jens »

Wade hat geschrieben:
Neue Braunkohlekraftwerke haben Stromgestehungskosten von 6-9ct/kwh produzieren, mit den Umweltfolgekosten (Klimawandel + Gesundheitsbelastung) eingerechnet liegen die bei 11-15ct.
Mit wieviel € hast Du denn die Regionen bewertet, wo alte Dörfer abgerissen werden und große Löcher hinterlassen werden? Ich glaube unterm Strich kostet uns die Kohle mehr als uns lieb ist. Die verdienen doch gerade nur damit Geld, weil die Werke teilweise 50 Jahre alt sind und die keine besondere jährliche Abgasmessung haben...
lerche
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Beitrag von lerche »

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 00149.html
So gut ist das Geschäft scheins auch nicht...
Wade
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Beitrag von Wade »

Es gibt einige Studien zu Stromgestehungskosten der verschiedenen Erzeugungsarten.
Hier sind einige zusammengefasst:
http://www.unendlich-viel-energie.de/ne ... ungskosten

CO2 verusacht Klimaschäden von >60€/t, die Zertifikate liegen aber bei 3-5€/t.
Bei einem CO2 Preis von 60€/t wären das bei Braunkohlestrom alleine 6 ct/kwh.

Kohle verursacht auch gewaltige Kosten im Gesundheitssystem (Europaweit >43 Mrd € pro Jahr) durch die gigantischen Mengen an Schadstoffen die da in die Luft geballert werden. Das sind zig tausend Tonnen Schwermetalle wie Quecksilber etc und Feinstaub...

Alles kosten die nirgends auf der Stromrechnung auftauchen aber der Verbraucher letztendlich zahlen muss :?
Forchheimer
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Beitrag von Forchheimer »

Wenn das nächste EEG kommt, gibt es endgültig nur noch:
- Kleinstanlagen der 75-kW-Klasse
- Abfallvergärungsanlagen von Großver- und -endsorgern
Alles andere wird mit dem Ausschreibungsmodell (ich gehe mal von einer Bagatellgrenze für Kleinstanlagen aus) nicht mehr möglich sein. Im Prinzip ist das schon jetzt so.

Zumindest für Bestandsanlagen könnte man sich einerseits einen echten Bestandsschutz (nicht jedes Mal wieder Diskussionen über Eingriffe in den Bestand bis keine Sparkasse mehr eine Sanierung bezahlt) wünschen und andererseits, dass man straffrei flexibilisieren kann, denn Biogas ist aus 2 Gründen ein sinnvoller Energieträger:
1. Es ist möglich alle möglichen organischen Reststoffe mit zu verabeiten und dann weit umweltfreundlicher auszubringen.
2. Es ist von Natur aus speicherbar.

NaWaRo-Anlagen werden keine neuen mehr gebaut werden. Aber für die Vergärung von Reststoffen werden die Auflagen aus dem Gewässerrecht und dem Abfallrecht imemr strenger, so dass das dann auch nicht mehr lohnt.
Der Gesetzgeber muss hier langsam darauf achten, dass er potentielle Betreiber nicht so sehr in die Zange nimmt, dass Nichts mehr geht...

Und ob man das Reststoffgeschäft nur den Großentsorgern überlassen sollte mit dem ab 2017 vorgesehenen Ausschreibungsmodell, da sollte man doch noch mal gründlich drüber nachdenken!
Jens
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Beitrag von Jens »

Welchen Grund gibt es denn, es bei einer 75kw-Grenze zu belassen ?

Es gibt 75kw-Anlagen, die müssen Gas abfackeln, weil sie ein paar zu viele Kühe haben. Ist das sinnvoll? Warum dürfen die dann nicht 100kw produzieren?

Eine Stromproduktion aus landwirtschaftlichen Produkten, die entweder als "Abfallstoff" anfallen (Gülle/Mist/Separierte Feststoffeusw.) oder als Nebenprodukte sinnvoll in Energie verwertet werden könnten (Zwischenfrüchte, Stroh, aussortierte Kartoffeln, späte Grasschnitte) ist doch in jeder Größenordnung sinnvoll, egal ob in 75kw oder 750kw z.B. in Ostdeutschland auf dem Großbetrieb oder als "Sammelstelle" für 5 Dörfer mit 27 Miclhviehbetrieben, für die sich einer auf Biogas spezialisiert hat.

Und sind dafür eine feste Vergütung als staatliche Reglementierung denn so falsch ?
Dafür sollten wir als Branche kämpfen. Dafür gäbe es viel Verständnis in der Politik und in der Bevölkerung.
Rentner_ger
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Beitrag von Rentner_ger »

Wenn in Biogasanlagen die Nawaros nicht mehr erlaubt sind gehören bioehtanol und rapsöl schon längst verboten die benötigen für die gleiche energie die dreifache (Biodiesel) doppelte anbaufläche von dem her ist die Ethanolherstellung veraltet.
strike
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Beitrag von strike »

Ich denke, wir kennen alle die Vorteile von Biogas, wie z.B. die Flächeneffizienz. Ich habe auf der Messe von einigen Motorenherstellern gehört, dass die BHKWs in Größenordnungen von 10MW für Staftwerke bauen wollen, damit diese Regelenergie anbieten. Und ich glaube sogar, dass die das mit Erdgas besser können als wir mit Biogas. Gut, im kleinen können wir das auch. Wir können das besser als Sonne und Wind, aber leider nicht besser als Erdgas. Was wir besser können, ist die CO2 Bilanz. Sonne und Wind können Strom produzieren, ohne CO2 zu produzieren. Wir stellen uns immer hin, dass wir es bestenfalls CO2-neutral sind. Wenn ich aber von Jens höre, dass er 49%Mist vergärt, wird damit CO2 vermieden, also CO2 negativ. Ich finde, daran sollten wir uns halten, soetwas kann man begutachten, und wenn wir eh alle jährlich einen Gutachter auf der Anlage haben, kann er es ja mitmanchen. Sollte eigentlich nicht so schwer sein, weil CO2 "Vermeidung" mit der theoretischen Gasausbeute koreliert.
Forchheimer
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Beitrag von Forchheimer »

Jens hat geschrieben:Welchen Grund gibt es denn, es bei einer 75kw-Grenze zu belassen ?

Es gibt 75kw-Anlagen, die müssen Gas abfackeln, weil sie ein paar zu viele Kühe haben. Ist das sinnvoll? Warum dürfen die dann nicht 100kw produzieren?

Eine Stromproduktion aus landwirtschaftlichen Produkten, die entweder als "Abfallstoff" anfallen (Gülle/Mist/Separierte Feststoffeusw.) oder als Nebenprodukte sinnvoll in Energie verwertet werden könnten (Zwischenfrüchte, Stroh, aussortierte Kartoffeln, späte Grasschnitte) ist doch in jeder Größenordnung sinnvoll, egal ob in 75kw oder 750kw z.B. in Ostdeutschland auf dem Großbetrieb oder als "Sammelstelle" für 5 Dörfer mit 27 Miclhviehbetrieben, für die sich einer auf Biogas spezialisiert hat.

Und sind dafür eine feste Vergütung als staatliche Reglementierung denn so falsch ?
Dafür sollten wir als Branche kämpfen. Dafür gäbe es viel Verständnis in der Politik und in der Bevölkerung.
Ich wäre dafür, die Frage ist, was ist durchsetzbar?
Zumindest könnte man eine Flexibilisierung versuchen, durchzusetzen, statt der starren 75 kW, eine höhere kW-Zahl und dabei lediglich die Bemessungleistung begrenzen.
Die EU hat zwar eine Grenze, ab der sie Ausschreibungen unbedingt haben will, aber die ist weit höher, eher im Bereich weniger MW als ein paar Dutzend kW.

Wofür man zudem werben könnte, sind Boni für Volllaststunden und Systemdienstleistungen, die Kombinationen von Biogas und PV, Wind und PV, PV und Batterie usw. begünstigen.
Jens
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Beitrag von Jens »

Ich denke die Argumente dafür haben eine gewisse Kraft, denn vergleicht man mal die CO2-Einsparung, dann schneidet die Mist/Güllefeststoffvergärung nochmal wesentlich besser ab, als die Energiepflanzenvergärung.

Und CO2-Einsparung ist ja das große Thema und wenn man den Energiepflanzenanbau politisch momentan kritischer sieht (was nicht meine Meinung ist, sondern die der Politik), dann kann man wenigstens versuchen, in der landwirtschaftlichen Reststoffvergärung etwas zu bewegen. Und da könnte man mit Anlagen, die 80% solcher Reststoffe vergären und dabei erheblich zur CO2-Reduktion beitragen, sicherlich auch bei Gabriel punkten.
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