Anlagenmelderegister

Alles was in die anderen Themen sonst nicht richtig reinpasst (z.B. Biogas und Landwirtschaft im Rahmen der EEG-Novelle, rechtliche Aspekte, Gärrestbehandlung, Emissionsproblematik...)

Moderator: Schlattmann

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nobse
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Anlagenmelderegister

Beitrag von nobse »

Hallo
Wir haben im Juni diesen Jahres die Anlagenleistung durch Zubau eines BHKWs erhöt, Genehmigung erhielten wir im April. Die ENBW baute vor drei Wochen(endlich) die Station auf Mittelspannungsmessung um, nach zusendung des Flexgutachtens für die Gesamtanlage und dem üblichen blabla schrieb mir der Sachbearbeiter des Netzbetreibers unter PS ob ich mich den schon im Anlagenregister gemeldet habe.
Ich war eigentlich der Meinung das nur nach zubau nach 1.8, man sich selber Registrieren muss, alle anderen werden als Bestand ins Anlagenregister überführt.
Und nach nem Gespräch mit nem Kollegen kenn ich mich jetzt gar nicht mehr aus.
Koennt Ihr mir sagen ob ich mich nun Anmelden muss oder ob ich schon auf dem Richtigen Stand bin.

Danke
Gruß
Leistung hat 4 gleich große Räder
Jonny
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Anlagenmelderegister

Beitrag von Jonny »

Hallo,
ob Du die Anlage melden musst oder nicht kann ich Dir nicht beantworten.
Aber die Meldung ist keine Hexerei.
Falls Du eine Frgae hast bzw. einen Fehler machst, ist die Bundesnetzagentur
sehr hilfsbereit.
Gruß John
CS
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Beitrag von CS »

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thorsten76
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Beitrag von thorsten76 »

Für die Flexprämie musst du dich schon immer bei der Bundesnetzagentur registrieren. Will der Umweltgutachter normal sehen und steht auch im EEG.
Seit 1.8.2014 hat sich lediglich das Melderegister geändert. Vorher genügte eine Seite per Fax. Jetzt sind es ca. 10 Seiten fürs Melderegister....
Kann die Hilfsbereitschaft der BNA auch nur bestätigen.
Vor allem erhält man eine schriftliche Bestätigung schon nach 2 Tagen!!
thorsten76
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Beitrag von thorsten76 »

vibgas
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Beitrag von vibgas »

Ab wann läuft die 3 Wochen-Frist bei einer Leistungserhöhung?
-Ab Anschluß Generatorr ans Netz (installierte Leistung, auch wenn Motor noch nicht betriebsbereit)?
-Ab erstem eingespeisten KW, auch wenn dass nur ein Startversuch des gebrauchten Motors war?
-Ab Datum Inbetriebnahmebescheinigung vom Hersteller?

Bei mir liegen da bis zu 3 Wochen dazwischen.
pura vida!
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H.E
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Beitrag von H.E »

vibgas hat geschrieben:Ab wann läuft die 3 Wochen-Frist bei einer Leistungserhöhung?
-Ab Anschluß Generatorr ans Netz (installierte Leistung, auch wenn Motor noch nicht betriebsbereit)?
-Ab erstem eingespeisten KW, auch wenn dass nur ein Startversuch des gebrauchten Motors war?
-Ab Datum Inbetriebnahmebescheinigung vom Hersteller?

Bei mir liegen da bis zu 3 Wochen dazwischen.
Geh doch einfach auf Nummer sicher und mach es ndirekt nach erster eingespeister KW.
Fehlende Angaben kann man immer noch nachträglich melden.
Vorweg kann und sollte man auch die Genehmigung melden wenn man explizit für die Kapazitätserweiterung(installierte Mehrleistung) eine Genehmigung beötigt hat.
vibgas
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Beitrag von vibgas »

Problem ist, ich bin auf Nummer sicher gegangen und hab gleich am nächsten Tag gemeldet.
Doch bei der Bnetzag kam angeblich nichts an. Gemerkt habe ich das erst 4 Wochen später. Leider leert sich auch mein Postausgang nach 4 Wochen. Daher habe ich keinen Nachweis.
Das Inbetriebnahmeprotokoll haben wir 2 Wochen nach Beendigung der Arbeiten ausgefüllt.
Somit wäre ich wieder im Rennen.
pura vida!
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