Direktvermarktung

Alles was in die anderen Themen sonst nicht richtig reinpasst (z.B. Biogas und Landwirtschaft im Rahmen der EEG-Novelle, rechtliche Aspekte, Gärrestbehandlung, Emissionsproblematik...)

Moderator: Schlattmann

Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1403
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

Danach gibt es keine Höchstbemessung mehr, sondern es wird nur noch 50% vom Installierten Wert als Bemessungsleistung bezahlt.
Wenn Du aber im Aussenbereich 5-fach überbaust und kein Sondergebiet hast, dann nützt dir das auch nichts...
lerche
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 684
Registriert: 08.12.2006, 13:00

Beitrag von lerche »

Doch, das nützt dir schon was, da bei aktuellem Stand auf die komplette Pinst die 40€ pro kW gezahlt werden. Wenn das ausm 1. EEG bereits bezahlte Leistung is, macht das schon einen Unterschied.
Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1403
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

...wenn die 5-fache Leistung denn nach 10 Jahren Flex mit sämtlichen Nebenkosten, Störfallkrams, erhöhtem Wartungsaufwand, evtl. Motorschaden usw. tatsächlich bezahlt ist....
Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1403
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

...aber nochmal zur saisonalen Fahrweise:

Im Sommer auf der Anlage eher 190kw, im Winter eher 500kw, so dass im Jahr ca. 330kw Bemessungsleistung dabei herauskommen (der 190er Satellit kann durchlaufen)

Ich möchte jetzt gar nicht tageweise oder stundenweise reagieren, sondern einfach im Sommer weniger Futter geben, so dass ich im durchschnitt bei den 190kw lande. Wenn ich merke es kommt Trocknungsbedarf: Fütterung kurzzeitig erhöhen und Leistung abfahren bis Gas wieder sinkt.
Im Winter dann einfach was geht. Relativ viel Fütterung und alles was an Gas kommt relativ gleichmäßig mit einer höheren Durchschnittsleistung abfahren, da wir auch eine gleichmäßige Wärmeabnahme haben.

Muss ich für diese Fahrweise denn auch irgendein riesiges Flex-Gasspeichervolumen nachweisen ? Ich glaube nicht, dass ich die Gasblasen dann großartig füllen werde. Und wenn die dann immer leer sind, habe ich bei einem Ausfall auch ein paar Stunden Puffer.

Oder giibt es bzgl. Gasvolumen bei Flexprämie noch andere Vorschriften ?
chefmax
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 287
Registriert: 26.02.2012, 21:10
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von chefmax »

Wenn du die Flexprämie willst, dann musst du nach meinem Kenntnisstand für die installierte Leistung einen Gasspeicher von 4 Stunden nachweisen.
Benutzeravatar
TT-Hase
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1958
Registriert: 26.03.2006, 14:00

Beitrag von TT-Hase »

Nein für die gefahrene Leistung sprich Bemessungsleistung.
fidelity1
Beiträge: 16
Registriert: 14.01.2013, 08:49

Beitrag von fidelity1 »

Wir haben eine Biogasanlage mit 2 Satelitten und einem BHKW an der Anlage. Jetzt haben wir uns noch ein BHKW zusätzlich an die Anlage gestellt um Flexstrom einzuspeisen. Ist es richtig, dass ich die Ausfälle von den beiden Satelitten nicht mit dem neuen BHKW abfahren kann?
lerche
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 684
Registriert: 08.12.2006, 13:00

Beitrag von lerche »

Wen sollte das stören?
Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1403
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

fidelity1 hat geschrieben:Wir haben eine Biogasanlage mit 2 Satelitten und einem BHKW an der Anlage. Jetzt haben wir uns noch ein BHKW zusätzlich an die Anlage gestellt um Flexstrom einzuspeisen. Ist es richtig, dass ich die Ausfälle von den beiden Satelitten nicht mit dem neuen BHKW abfahren kann?
Es geht von deinem Flex-Ertrag runter, weil der Abstand Installiert-Bemessung weniger wird, denn der Ausfall der Satelliten wird nicht mit berücksichtigt.
Benutzeravatar
TT-Hase
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1958
Registriert: 26.03.2006, 14:00

Beitrag von TT-Hase »

Natürlich auch nicht wenn du im Jahresschnitt über die Bemessungsleistung der Hauptanlage kommst. Dann gibt's nur noch Spot Markt.
Antworten