Passus in Baugenehmigung

Alles was in die anderen Themen sonst nicht richtig reinpasst (z.B. Biogas und Landwirtschaft im Rahmen der EEG-Novelle, rechtliche Aspekte, Gärrestbehandlung, Emissionsproblematik...)

Moderator: Schlattmann

Antworten
JueLue
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 301
Registriert: 05.12.2007, 08:56

Passus in Baugenehmigung

Beitrag von JueLue »

Hallo!
Hat schon mal jemand so einen Passus in seiner Baugenehmigung (hier: zusätzlicher Lagerbehälter) gefunden:
49) Reinigungsabwässer aus der Stallreinigung oder der Fahrzeug- und Gerätereini-gung dürfen NICHT in die Biogasanlage eingeleitet werden, sofern Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel verwendet wurden.
:?: :?:

Streng genommen schließt das ja den Einsatz von Schweinegülle praktisch aus.

JueLue
chefmax
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 287
Registriert: 26.02.2012, 21:10
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von chefmax »

Schlafende Hunde soll man nicht wecken :roll:
JueLue
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 301
Registriert: 05.12.2007, 08:56

Beitrag von JueLue »

chefmax hat geschrieben:Schlafende Hunde soll man nicht wecken :roll:
... also würdest du das unkommentiert hinnehmen?

JueLue
lerche
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 684
Registriert: 08.12.2006, 13:00

Beitrag von lerche »

Wenn das nur ein Vorentwurf ist, würd ich schon nochmal mit denen reden, wie sie sich das vorstellen...
Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1401
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

Ich würde mal so argumentieren, dass Du ja keine Reinigungsabwässer mit irgendwelchen Mitteln da rein fährst.
Was du da reinfährst ist Gülle im Sinne der EU-Verordnung. Und diese Gülle enthält auch mal eingemischt Wasser aus der Stallreinigung.
Der Misthaufen enthält auch mal Speisereste und Rasenschnitt vom Betriebsleiterwohnhaus. Dennoch ist das immer noch Festmist.
chefmax
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 287
Registriert: 26.02.2012, 21:10
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von chefmax »

Jens hat geschrieben: Der Misthaufen enthält auch mal Speisereste und Rasenschnitt vom Betriebsleiterwohnhaus. Dennoch ist das immer noch Festmist.
Oh, oh, bei uns wurde vom Umweltgutachter eine getrennte Sammlung/Kompostierung der Speisereste/Rasenschnitt verlangt. (kein NaWaRo) :roll:
Greys12
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 302
Registriert: 31.08.2010, 22:03
Wohnort: Bayern

...

Beitrag von Greys12 »

Die Meinungen der Umweltgutachter gehen schon weit auseinander.
Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1401
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

Dann sollen die das der Oma auf dem Hof erklären, dass sie mit Ihrem Resteeimer aus der Küche, was sie seit 40Jahren macht, nicht mehr zum Misthaufen laufen darf...
Misthaufen ist Misthaufen. Und der Misthaufen sind die Feststoff-Reste vom Hof.
Wer meint, dass wir dann von 50t Festmist 20kg extra kompostieren sollen, ist ein Oberblödbommel.

:D
JueLue
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 301
Registriert: 05.12.2007, 08:56

Beitrag von JueLue »

... als das mit dem Güllebonus losging, fiel auf Haus Düsse folgender Satz:

"Wenn sie die Futterreste aus der Bullenkrippe, die die Tiere nicht aufnehmen wollen sammeln und in die Biogasanlage werfen, ist das Abfall und führt zum Verlust des NawaRo Bonus. Wenn die Bullen sich Grassilage in die Bucht ziehen und die in die Gülle fällt ist dass Gülle mit Futterresten, also Gülle, also kein Problem."

Das sagt glaube ich alles.

Bezüglich des Passus in der Baugenehmigung:
Klar werde ich mit dem Zuständigen darüber sprechen und hoffe, dass der Quatsch aus der Welt kommt. Ich wundere mich nur, weil üblicherweise bei sowas ja nur Textbausteine eingesetzt werden, und wollte deshalb mal hören, ob ihr auch schon mal sowas erlebt habt.

JueLue
Jens
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1401
Registriert: 25.12.2007, 19:18
Wohnort: Ihausen

Beitrag von Jens »

wenn das 2009 mal einer in Haus Düsse gesagt hat, ist das natürlich bis heute gerichtsfest amtlich...;-)
Definiere mal "Festmist", der auch güllebonusfähig ist. Wo soll denn da der Unterschied sein und vor allem, welchen Sinn würde eine andere Regelung machen ?
Ich meine das ist doch auch in dem Jahr mit dem Pferdemist (wohl NawaRo, aber kein Güllebonus) geklärt worden, dass Futterreste auch zum Mist gehört. Was bitte schön soll denn sonst ein Misthaufen sein ?
Antworten