Alles was in die anderen Themen sonst nicht richtig reinpasst (z.B. Biogas und Landwirtschaft im Rahmen der EEG-Novelle, rechtliche Aspekte, Gärrestbehandlung, Emissionsproblematik...)
Hallo!
Hat schon mal jemand so einen Passus in seiner Baugenehmigung (hier: zusätzlicher Lagerbehälter) gefunden:
49) Reinigungsabwässer aus der Stallreinigung oder der Fahrzeug- und Gerätereini-gung dürfen NICHT in die Biogasanlage eingeleitet werden, sofern Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel verwendet wurden.
Streng genommen schließt das ja den Einsatz von Schweinegülle praktisch aus.
Ich würde mal so argumentieren, dass Du ja keine Reinigungsabwässer mit irgendwelchen Mitteln da rein fährst.
Was du da reinfährst ist Gülle im Sinne der EU-Verordnung. Und diese Gülle enthält auch mal eingemischt Wasser aus der Stallreinigung.
Der Misthaufen enthält auch mal Speisereste und Rasenschnitt vom Betriebsleiterwohnhaus. Dennoch ist das immer noch Festmist.
Dann sollen die das der Oma auf dem Hof erklären, dass sie mit Ihrem Resteeimer aus der Küche, was sie seit 40Jahren macht, nicht mehr zum Misthaufen laufen darf...
Misthaufen ist Misthaufen. Und der Misthaufen sind die Feststoff-Reste vom Hof.
Wer meint, dass wir dann von 50t Festmist 20kg extra kompostieren sollen, ist ein Oberblödbommel.
... als das mit dem Güllebonus losging, fiel auf Haus Düsse folgender Satz:
"Wenn sie die Futterreste aus der Bullenkrippe, die die Tiere nicht aufnehmen wollen sammeln und in die Biogasanlage werfen, ist das Abfall und führt zum Verlust des NawaRo Bonus. Wenn die Bullen sich Grassilage in die Bucht ziehen und die in die Gülle fällt ist dass Gülle mit Futterresten, also Gülle, also kein Problem."
Das sagt glaube ich alles.
Bezüglich des Passus in der Baugenehmigung:
Klar werde ich mit dem Zuständigen darüber sprechen und hoffe, dass der Quatsch aus der Welt kommt. Ich wundere mich nur, weil üblicherweise bei sowas ja nur Textbausteine eingesetzt werden, und wollte deshalb mal hören, ob ihr auch schon mal sowas erlebt habt.
wenn das 2009 mal einer in Haus Düsse gesagt hat, ist das natürlich bis heute gerichtsfest amtlich...
Definiere mal "Festmist", der auch güllebonusfähig ist. Wo soll denn da der Unterschied sein und vor allem, welchen Sinn würde eine andere Regelung machen ?
Ich meine das ist doch auch in dem Jahr mit dem Pferdemist (wohl NawaRo, aber kein Güllebonus) geklärt worden, dass Futterreste auch zum Mist gehört. Was bitte schön soll denn sonst ein Misthaufen sein ?