Hallo,
In unserer Gemeinde wurde das netz von EnergieNetz Mitte an OvagNetz Ag verkauft. Nun fordert der neue Netzbetreiber eine Umrüstung. Rundsteuerempfänger raus - Fernwirkanlage rein.
Hat hier jemand ähnliches machen müssen, und gabs vielleicht eine (teilweise) Kostenübernahme seitens Gemeinde? Die Umrüstung kostet ca. 6.000€.
Wir haben die Umrüstung schließlich Ende 2014 schon mal bezahlt.
Umrüstungsforderung durch Netzbetreiberwechsel
Moderator: Schlattmann
So, der Drops ist noch nicht gelutscht.
Jetzt hab ich eine Frage an die Spezialisten.
Wir Speisen ins Niederspannungsnetz ein, entnehmen ebenfalls aus diesem. Nach dem 4-quadrantenzähler wird auf 20kV transformiert. Das alles passiert im, vom Netzbetreiber, "gemieteten" Trafohäuschen.
Speise ich nun in Nieder- oder Mittelspannungsnetz ein?
Meiner Meinung nach wäre das Niederspannung sonst hätte ich vermutlich nicht die Möglichkeit Strom zu beziehen welcher ebenfalls auf der Niederspannungseite gemessen wird.
Hab nämlich raus gefunden dass die Forderung einer Fernwirkanlage nur bei Anlagen >100kw bei einspeisung ins mittelspannungsnetz gilt.
Bei niederspannungsnetz gilt >1MW
Jetzt hab ich eine Frage an die Spezialisten.
Wir Speisen ins Niederspannungsnetz ein, entnehmen ebenfalls aus diesem. Nach dem 4-quadrantenzähler wird auf 20kV transformiert. Das alles passiert im, vom Netzbetreiber, "gemieteten" Trafohäuschen.
Speise ich nun in Nieder- oder Mittelspannungsnetz ein?
Meiner Meinung nach wäre das Niederspannung sonst hätte ich vermutlich nicht die Möglichkeit Strom zu beziehen welcher ebenfalls auf der Niederspannungseite gemessen wird.
Hab nämlich raus gefunden dass die Forderung einer Fernwirkanlage nur bei Anlagen >100kw bei einspeisung ins mittelspannungsnetz gilt.
Bei niederspannungsnetz gilt >1MW
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- Beiträge: 7
- Registriert: 21.02.2010, 16:57
Das ist der Geltungsbereich der BDEW Mittelspannungsrichtlinie:
Diese Richtlinie gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen und parallel mit diesem Netz betrieben werden. Sie gilt auch, wenn der Netzanschlusspunkt der Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz, der Verknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Netz aber im Mittelspannungsnetz liegt. Hiermit sind z. B. Erzeugungsanlagen gemeint, die an ein Niederspannungsnetz angeschlossen sind, das über einen separaten Kundentransformator mit dem Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist und an das keine Kunden der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind.
--> Also bei Dir Einspeisung ins Mittelspannungsnetz
Diese Richtlinie gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen und parallel mit diesem Netz betrieben werden. Sie gilt auch, wenn der Netzanschlusspunkt der Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz, der Verknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Netz aber im Mittelspannungsnetz liegt. Hiermit sind z. B. Erzeugungsanlagen gemeint, die an ein Niederspannungsnetz angeschlossen sind, das über einen separaten Kundentransformator mit dem Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist und an das keine Kunden der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind.
--> Also bei Dir Einspeisung ins Mittelspannungsnetz