Alle Jahre wieder. ..

Alles was in die anderen Themen sonst nicht richtig reinpasst (z.B. Biogas und Landwirtschaft im Rahmen der EEG-Novelle, rechtliche Aspekte, Gärrestbehandlung, Emissionsproblematik...)

Moderator: Schlattmann

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Jens
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Beitrag von Jens »

das ist blöd und stinkt und keiner ist glücklich darüber, aber ich habe bei sowas immer das vor Augen:

http://www.tagesschau.de/inland/tihange ... e-101.html

Das Gärsubstrat kann man abbpumpen...
lerche
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Beitrag von lerche »

Seh ich absolut nicht so, was hilft uns ein "hätt noch schlimmer kommen können". Die betreffenden Anwohner da sind auf alle Fälle mal gegen Biogas jetz. Soviel ist sicher. Das darf nicht sein, und jeder Betreiber sollte sein möglichstes tun, sowas zu vermeiden.
Hier wird aktuell die Nachrüstung von Havariewällen an allen Bestandsanlagen vorangetrieben. Ich weiß dass es Betreiber gibt, wo das wirklich Probleme macht. Trotzdem hoch sinnvoll. Wir müssen von dem Schmuddelimage weg.
JueLue
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Beitrag von JueLue »

Inzwischen sind es ca. 1500m3, hört sich schon realistischer an.

Was man sich vor allem fragt:
Kein Wall? Bei uns läuft ohne Wall exakt gar nichts.
Auf Google Earth sieht das Gelände topfeben aus.

Irgendwo stand: Zuleitung ist aus dem Behälter wie ein Stopfen aus dem Fass geflogen.

Das hört sich nach extremem Baumangel an.

Wie ist das eigentlich? Zahlt die Haftpflicht erstmal auch bei grober Fahrlässigkeit, so dass die Geschädigten bedient werden können - und holt sich dann das Geld (falls vorhanden) vom Versicherten wieder???

JueLue
Wade
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Beitrag von Wade »

angeblich lag noch gar keine Betriebs Genehmigung für den Behälter vor, da noch erhebliche Mängel bestanden..

http://www.swp.de/muensingen/lokales/al ... 96861.html
Er informierte zusammen mit Andres Neft, dem Technischen Leiter des Umweltschutzamtes über die genehmigungsrechtliche Situation. Nach seinen Worten hätte der Gärsubstratbehälter nicht betrieben werden dürfen, eine Nachricht, die bei den zahlreichen Medienvertretern wie eine Bombe einschlug. Die Fakten: Im November wurde der Bau des riesigen Behälters vom Landratsamt genehmigt. Bei der Bauabnahme im Oktober 2016 wurden freilich Mängel festgestellt, so dass der Betrieb von der Behörde mitgeteilt bekam, dass der Behälter erst dann gefüllt werden dürfe, wenn die Mängel beseitigt sind und ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger die Anlage abgenommen habe. Außerdem hätte eine weitere Bauabnahme erfolgen müssen. Reumann: „Uns ist nicht bekannt, dass eine Mängelbeseitigung erfolgt ist und deshalb hätte der Behälter nicht betrieben werden dürfen“. Das könne strafrechtliche Konsequenzen haben, weil umweltgefährdende Stoffe ausgetreten seien, so der Landrat weiter, was von Helmut Uibelhör vom Polizeipräsidium Reutlingen bestätigt wurde. Allerdings könne die Polizei erst jetzt mit den Ermittlungen beginnen.
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