Hallo liebes Forum,
ich bin Elektromeister und auf einigen Biogasablagen unterwegs. Meine Kunden stehen gerade vor zwei wesentlichen Marktänderungen:
- Wegfall der EEG-Umlage
- Bezugsstrompreis ist wesentlich höher als die Einspeisevergütung
nun bin ich mit Projekten beschäftigt:
Kunde 1
möchte den Eigenstrom des BHKW (nicht der Vergärung), also nur das, was zur direkten Erzeugung des Stromes verbraucht wird, auf den Einspeisetransformator umlegen. So mindert er dann die Einspeiseleistung um den Eigenverbrauch des BHKW-Containers.
Der Strombedarf des BHKW soll "nur" mit einem ungeeichten Zähler erfasst werden, damit der Kunde diesen intern verrechnen kann.
Ist das so konform?
Kunde 2
Betreibt eine Viehanlage und Biogasanlage(n) mit getrennten Trafos für Bezug und Einspeisung der BHKWs.
Er möchte die Gesamte Anlage auf Überschusseinspeisung umstellen, sprich auf den Einspeise-Trafo des BHKW umlegen.
Welches Messkonzept kann man hier anwenden? Ist nach Wegfall der EEG-Umlage überhaupt noch ein Erzeugungszähler notwendig?
Hierzu bin ich auch mit dem Netzbetreiber in Kontakt, leider scheint dort auch Unwissenheit zu herrschen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Am besten mit verweisen auf aktuell gültige Normen bzw. Gesetze.
Danke im Voraus!
logolex
Überschusseinspeisung statt Volleinspeisung
Moderator: Stulle
Re: Überschusseinspeisung statt Volleinspeisung
Kunde 1: Das ist oft die Standartkonfiguration, wenn ein BHKW ausgeliefert wird. Ich sehe kein Problem, wenn das mit dem Netzbetreiber abgesprochen ist. Den Direktvermarkter interessiert das evtl auch.
Kunde 2: Das ist in der Regel schwierig, weil die Viehanlagen andere Firmen sind, und man dann zum Stromversorger werden müsste, was nicht lohnt. Die Grenze ist in der Regel der Betrieb der Biogasanlage.
Kunde 2: Das ist in der Regel schwierig, weil die Viehanlagen andere Firmen sind, und man dann zum Stromversorger werden müsste, was nicht lohnt. Die Grenze ist in der Regel der Betrieb der Biogasanlage.